Ein Elektrofahrrad bezieht sich auf ein Fahrzeug, das eine Batterie als Hilfsenergiequelle auf der Basis eines gewöhnlichen Fahrrads verwendet und mit Betriebskomponenten wie einem Motor, einer Steuerung, einer Batterie, einer Lenkstange und einem Anzeigeinstrumentensystem ausgestattet ist.
Am 16. Mai 2018 wurden die neu überarbeiteten „Safety Technical Specifications for Electric Bicycles“ zur Freigabe freigegeben. Am 25. August wurde die Übergangsfrist vom 1. August 2018 bis 14. April 2019 von der Verwaltung von Produktionslizenzen für Elektrofahrrad-Industrieprodukte auf die obligatorische Produktzertifizierung geändert. Ab dem 1. Mai 2019 dürfen „nicht genormte“ Elektrofahrräder, die kein temporäres Logo beantragt haben, nicht mehr auf der Straße fahren. Ab dem 1. August 2020 werden die „Spezifikationen für den Kundendienst von Elektrofahrrädern“ umgesetzt.
Ab dem 1. August 2021 treten die „Verordnungen zum Brandschutzmanagement von zivilen Hochbauten“ in Kraft. Ab dem 1. November dürfen nur noch konforme Elektrofahrräder mit Kennzeichen im Straßenverkehr gefahren werden.
Bis Dezember 2022 hat das gesellschaftliche Eigentum an Elektrofahrrädern in China 350 Millionen erreicht, und die jährliche Produktion hat 35 Millionen überschritten und steht damit weltweit an erster Stelle.
Einführung in Elektrofahrräder
Feb 01, 2023


